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Informationen

Kein Rechtsschutz gegen Abmahnung

04.03.2008 - Im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Tilgung einer (unberechtigten) Abmahnung aus der Personalakte. Dieses Modell ist auf den Bereich des Mietrechts nicht übertragbar, so nun der Bundesgerichtshof. Er versagte dem klagenden Mieter - gleich ob die von der beklagten Vermieterin ausgesprochene Abmahnung unberechtigt war oder nicht – Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung der Abmahnung (Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07). Die Entscheidung überzeugt. Grundlage des Modells im Arbeitsrecht ist eine sehr ausgeprägte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die im Mietvertragsrecht – wenn überhaupt – jedenfalls nicht in einem annähernd vergleichbaren Maße besteht.

Umlage Betriebskosten - streitige Personenzahl

14.02.2008 - Bei vereinbarter Umlage einzelner Betriebskosten einer Wohnung nach Personenzahl darf der Vermieter nicht auf die Angaben des amtlichen Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Vielmehr muss er ermitteln und nachprüfen, wie viele Personen sich tatsächlich im Haus aufhielten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2008, VIII 82/07).

Eigenmächtige Mangelbeseitigung - wer zahlt ?

14.02.2008 - Beseitigt ein Mieter einer Wohnung eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), hat er keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2008, VIII 222/06). In Verzug gerät der Vermieter z.B., wenn er unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert wurde.