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Umlage Betriebskosten - streitige Personenzahl

14.02.2008 - Bei vereinbarter Umlage einzelner Betriebskosten einer Wohnung nach Personenzahl darf der Vermieter nicht auf die Angaben des amtlichen Einwohnermelderegister zurückgreifen kann, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Vielmehr muss er ermitteln und nachprüfen, wie viele Personen sich tatsächlich im Haus aufhielten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2008, VIII 82/07).