Erbschafts- und Schenkungssteuer - Änderung des Bewertungsgesetzes
Per 01.01.2007 tritt eine Änderung des Bewertungsgesetzes in Kraft: Unbebaute Grundstücke werden nicht mehr per Stichtag 01.01.1996, sondern zeitnah bewertet. Bei bebauten Grundstücken wird nicht mehr an den (Miet-)Nettoertrag der letzten 3 Jahre angeknüpft, sondern an die im Besteuerungszeitraum vereinbarte Jahresnettomiete. Bei Abweichung der vereinbarten von der ortsüblichen Miete um mindestens 20 % nach unten wird die ortsübliche angesetzt.