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Informationen

Einwendungsausschluss Betriebskostenabrechnung aktuell

12.12.2007 - Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung äußern. Spätere sind, z.B. in einem Rechtsstreit, unbeachtlich. Dies gilt nach dem BGH auch dann, wenn der Einwand die Umlagemöglichkeit an sich betrifft (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06). Legt z.B. der Vermieter Grundsteuer um, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart war, so muss der Mieter diese bei fehlender rechtzeitiger Rüge tragen.

Zwischenablesung - wer zahlt ?

06.12.2007 - Der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart ist, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07. Der BGH geht aber von der Möglichkeit einer vertraglichen Überbürdung aus, welche wir in unsere Mietverträge ab sofort einbeziehen werden.

Zutrittsverweigerung, trotzdem Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters ?

06.12.2007 - Nein, so das Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007, 3 C 4552/06. Der Mieter hatte trotz zweier vereinbarter Termine diese platzen lassen und die vor der Tür stehenden Handwerker / den Vermieter fortgeschickt. Damit verwirkt er sein Recht auf Mangelbehebung. Der Vermieter sei auch nur verpflichtet, einen Termin zu nennen.