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Informationen

Kündigung des Vermieters wegen unberechtigter Strafanzeige des Mieters ?

29.07.2010 - Ja, so das Amtsgericht Gummersbach (Urteil vom 12.07.2010, Az.: 10 C 172/09, abrufbar unter www.justiz.nrw.de - Rechtssprechungsdatenbank). Die Mieter hatten den Vermieter wegen Betruges angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren ein, es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Der auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage gab das Amtsgericht statt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mietermodernisierung - Auswirkung auf die ortsübliche Miete bei Mieterhöhungen

18.07.2010 - Ausstattungsmerkmale wie Bad und Sammelheizung finden sich in Mietspiegeln zur Eingruppierung von Wohnungen in bestimmte Preisklassen. Normalerweise sorgt für die entsprechende Ausrüstung der Wohnung der Vermieter. Was aber, wenn der Mieter durch Eigenleistung und / oder auf eigene Kosten Heizung und Bad einbaut ? Kann dann der Vermieter bei der danach gewünschten Mieterhöhung dies zu Lasten des Mieters berücksichtigen ? Nein, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 315/09). Wohnwertverbesserungen, die der Mieter vorgenommen und finanziert hat, sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne anders lautende Vereinbarung der Parteien nicht zu berücksichtigen. Die vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Wohnwertverbesserung bleibt bei der Ermittlung der Vergleichsmiete auch dann unberücksichtigt, wenn sie – wie hier – auf einer vertraglichen Verpflichtung beruht. Anders kann dies nur sein, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet hat. Anderenfalls müsste der Mieter die Ausstattung seiner Wohnung im Ergebnis doppelt bezahlen, zunächst beim Einbau entsprechend der vertraglichen Verpflichtung und später nochmals durch eine auch auf diese Ausstattung gestützte Mieterhöhung.

Fortsetzungswiderspruch schon mit der Kündigung möglich

18.07.2010 - Nach § 545 BGB wird ein gekündigtes / ablaufendes Mietverhältnis gleichwohl fortgesetzt, also auch eine Kündigung gegenstandslos, wenn der Vermieter nicht der Begründung eben jenes sog. Folgemietverhältnisses schriftlich binnen 14 Tagen ab Vertragsende gegenüber dem Mieter widerspricht. Dieser Widerspruch kann, so jetzt der Bundesgerichtshof unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, bereits in der Kündigungserklärung enthalten sein, selbst wenn zwischen der Kündigung und dem Mietvertragsende Monate liegen (Beschluss vom 21.04.2010, VIII ZR 184/09). Unsere schon seit Jahren lautende Empfehlung an die Mitglieder hat der Bundesgerichtshof demnach als rechtens bestätigt.