14.04.2011 - Weist die Betriebskostenabrechnung aufgrund eines Fehlers/Versehens ein Guthaben zugunsten des Mieters aus, welches der Vermieter dem Mietkonto gut schreibt, ist der Vermieter gleichwohl nicht gehindert, innerhalb der 1jährigen Abrechnungsfrist seine erste Abrechnung auch zulasten des Mieters zu korrigieren.
14.04.2011 - Oftmals steckt mehr Kräftemessen/Schikane als nachvollziehbares Interesse dahinter: die Belegeinsicht des Mieters nach Abrechnung der Betriebskosten.
01.02.2011 - Eine unserem Vertragsexemplar ähnliche Klausel hält das Amtsgericht Würzburg (Urteil vom 17.05.2010, 13 C 670/10) für wirksam.