Auswirkungen der Corona-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse
Nach der Pressekonferenz der Bayerischen Landesregierung und der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 haben uns bereits mehrere Anfragen dahingehend erreicht, dass Gewerbemieter anfragen, ob Mietzahlungen in Anbetracht der zu erwartenden Umsatzeinbußen gestundet werden können.