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Pläne für Hörhammerbräu in der Altstadt von Dachau

01.05.2008 - Die Traditionsgaststätte in der Dachauer Altstadt wird als solche wohl nach Plänen der Salvator Grundbesitz AG (Tochter der Paulaner Brauerei) nicht mehr eröffnet. Allerdings plant die Eigentümerin nunmehr eine Wiederbelebeung des Gebäudes, diesmal durch Wohnungen in exklusiver Lage. Die Außenhülle des Gebäudes soll erhalten bleiben, lediglich im Inneren werde das Gebäude entkernt und völlig neugestaltet. Wie die Dachauer Neueste (SZ) zurecht anmerkt bleibt (dies gilt u.E. für die gesamte Altstadt) das Problem der Parkplätze ausreichender Zahl ungelöst. Auch steter Tropfen, siehe auch unsere Immobilienbriefe der letzten Jahre, hölt nicht den Stein (beim Stadtrat, der mit keinen Konzepten aufwartet).

Die "2". Miete steigt ungebrochen

18.04.2008 - Heizöl- und Gaspreissteigerungen verursachen weiter drastische Steigerungen der Betriebskosten. Waren nach dem Deutschen Mieterbund 2006 schon € 1,30 für Heizung und Warmwasser je m² anzusetzen, steige dieser Wert in 2008 auf angenommene €1,50. Zum Vergleich: 2006 betrug der Wert € 1,10.

Anerkenntnis des Mieters - trotzdem Ausschluss jedweder Betriebskostennachforderung

12.04.2008 - Selbst wenn der Mieter eine formal unkorrekte Abrechnung anerkennt, ist der diese Abrechung nach Ablauf der Abrechnungsfrist von einem Jahr ändernde Vermieter mit jedwedem Nachforderungsanspruch ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit, welche der Gesetzgeber bei der Mietrechtsreform im Auge gehabt habe (Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07).

Keine Wasserzähler – Umlage nach Wohnfläche

18.03.2008 - Nur wenn alle Wohnungen eines Mietshauses mit Zählern hierfür ausgestattet sind, muss der Vermieter nach dem erfassten Wasserverbrauch abrechnen, sonst legt er nach der Wohnfläche um. Mag dies auch zu Nachteilen einzelner führen (z.B. eine Person in großer Wohnung), die Zweifel an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab haben, genügt dies nicht, um eine Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels (§ 556a BGB) zu erzwingen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, den Verbrauch nicht erfassen und keine gesetzlichen Sonderregelungen bestehen muss nach der Wohnfläche umgelegt werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 188/07).