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Informationen-details

Einwendungsausschluss Betriebskostenabrechnung aktuell

12.12.2007 - Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung äußern. Spätere sind, z.B. in einem Rechtsstreit, unbeachtlich. Dies gilt nach dem BGH auch dann, wenn der Einwand die Umlagemöglichkeit an sich betrifft (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06). Legt z.B. der Vermieter Grundsteuer um, obwohl dies vertraglich nicht vereinbart war, so muss der Mieter diese bei fehlender rechtzeitiger Rüge tragen.

Zwischenablesung - wer zahlt ?

06.12.2007 - Der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart ist, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07. Der BGH geht aber von der Möglichkeit einer vertraglichen Überbürdung aus, welche wir in unsere Mietverträge ab sofort einbeziehen werden.

Zutrittsverweigerung, trotzdem Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters ?

06.12.2007 - Nein, so das Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007, 3 C 4552/06. Der Mieter hatte trotz zweier vereinbarter Termine diese platzen lassen und die vor der Tür stehenden Handwerker / den Vermieter fortgeschickt. Damit verwirkt er sein Recht auf Mangelbehebung. Der Vermieter sei auch nur verpflichtet, einen Termin zu nennen.

Rosafarbene Tapete darf nicht bleiben

20.11.2007 - Tapeziert der Mieter mit einer altrosafarbenen Mustertapete, so hat er diesen Zustand bei Vertragsende zu beheben. Kommt er dem auf Verlangen des Vermieters nicht nach, kann dieser Schadensersatz für das Entfernen der Alttapete, Neutapezieren mit Rauhfaser und deren Neuanstrich verlangen. Weil die intensiv rosafarbene Tapete keine zurückhaltende, dem allgemeinen Geschmack entsprechenden Gestaltung mehr darstellt, ist dieser Zustand nicht vertragsgemäß und nicht hinzunehmen(Landgericht Berlin, Urteil vom 05.01.2007, 65 S 224/06).