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Informationen

Kleinreparaturklausel bis 110,00 EUR wirksam

Sie lautete auf einen Betrag von € 110,00 je Reparatur, im Jahr nicht mehr als 8 % der Nettomiete, höchstens € 500,00. Zu beachten ist immer: überschreiten die Kosten der Einzelreparatur den Betrag - auch nur um 5 EUR -sind die Kosten insgesamt nicht mehr umlagefähig.