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Dauerbrenner Belegeinsicht

Sie ist zu gewähren, Frage aber immer wo und unter welchen Bedingungen. Erst kürzlich hatte das Landgericht Freiburg zu entscheiden (Urteil vom 24.3.2011, 3 S 348/10): Sitzt der Vermieter demnach weit entfernt – hier 400 km – vom Ort der Mietwohnung, muss er zum Mieter reisen und ihm die Originalbelege am Ort des Mietobjektes zeigen. Der Mieter ist auch nicht auf Belegkopien, sei es umsonst oder gegen Entgelt zu verweisen.