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Baurechtlich ungenehmigte Räume im Dachgeschoss - trotzdem Wohnfläche ?

24.09.2009 - Insbesondere in Altbauten vermietet sind mitunter auch Dachgeschossflächen, welche den Anforderungen der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer nicht entsprechen, also eigentlich nicht zulässig sind als Wohnräume (z.B. wegen zu geringer Raumhöhe). Gleichwohl sind solche Räume meist bei der vermieteten Wohnfläche mit berücksichtigt. Zu Recht, so der Bundesgerichtshof, jedenfalls solange die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreiten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist. Der rein formale Makel der Räume rechtfertigt keine Reduzierung der für Mieterhöhungen und Mietminderungen maßgeblichen Wohnfläche (Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08).