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Grundloses Renovierungsverlangen - Anwaltskosten des Mieters ersetzen ?

16.09.2009 - Fordert eine professionelle Hausverwaltung gleichwohl unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag im Namen des Vermieters den Mieter zu Malerarbeiten auf, so besteht ein Anspruch des Mieters, der einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin beauftragt mit der Verteidigung gegen dieses Verlangen, auf Ersatz der ihm hierfür entstandenen Anwaltsgebühren gegen den Vermieter. Dieser hat sich das schuldhafte, schließlich muss mittlerweile einer professionellen Verwaltung die Rechtssprechung zur Unwirksamkeit "starrer Fristen" bekannt sein, der Verwaltung zurechnen zulassen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.05.2009, 8 U 190/08).