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Informationen

Katzen- & Hundehaltung

Die Klausel im entschiedenen Fall lautete, die Mietpartei verpflichte sich, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Nur mit der Unwirksamkeit der Klausel, so das Gericht gibt es aber keinen Freibrief für Hunde- und/oder Katzenhaltung in Mietwohnungen, anders als in der Presse mitunter heute dargestellt. Es sind stets – wie auch bislang – die Umstände des Einzelfalles maßgeblich, ob eine Zustimmungspflicht zur Hunde- oder Katzenhaltung besteht.