Anders als bei der „ca.“ – Rechtssprechung liege hier keine Mangel begründende Flächenabweichung vor (Urteil vom 10. November 2010 – VIII ZR 306/09). Man muss sich allerdings u.E. fragen, welchen Sinn aus Vermietersicht die Aufnahme solcher Vertragspassagen und einer m² .- Zahl noch hat. Schließlich hat die Flächenangabe dann auch keine Bedeutung mehr für Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen, ist vielmehr eigentlich überflüssig.