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Verwaltungskosten bei Geschäftsraummiete durch AGB umlegbar ?

29.04.2010 - Anders als bei der Wohnraummiete, dort sind Verwaltungskosten nicht umlegbar durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, ist dies bei einem Gewerbemietvertrag in einem Formularvertrag ohne weiteres zulässig, insbesondere auch ohne Angabe der Höhe der diesbezüglich umzulegenden Kosten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2009; Az.: XII ZR 109/08).