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Kündigung auch, wenn Nichte einziehen will

28.01.2010 - Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden: auch für eine Nichte des Vermieters kann wegen Eigenbedarfs erfolgreich gekündigt werden. Er hat die bislang strittige Frage, ob dafür eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung der Nichte zum Vermieter notwendig ist, verneint (Az.: VIII ZR 159/09 . Dies stellt u.E. eine begrüßenswerte Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten dar.