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Rosafarbene Tapete darf nicht bleiben

20.11.2007 - Tapeziert der Mieter mit einer altrosafarbenen Mustertapete, so hat er diesen Zustand bei Vertragsende zu beheben. Kommt er dem auf Verlangen des Vermieters nicht nach, kann dieser Schadensersatz für das Entfernen der Alttapete, Neutapezieren mit Rauhfaser und deren Neuanstrich verlangen. Weil die intensiv rosafarbene Tapete keine zurückhaltende, dem allgemeinen Geschmack entsprechenden Gestaltung mehr darstellt, ist dieser Zustand nicht vertragsgemäß und nicht hinzunehmen(Landgericht Berlin, Urteil vom 05.01.2007, 65 S 224/06).