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Urteil zum Volks­be­geh­ren „Mie­ten­stopp“

Urteil zum Volks­be­geh­ren „Mie­ten­stopp“

Am 16.07.2020 hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof das Volks­be­geh­ren „Mie­ten­stopp“, mit welchem Miet­erhö­hun­gen in hochpreisigen Ge­gen­den für sechs Jahre untersagt werden sollten, für unzulässig erklärt.

Das Bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren bereits als nicht gesetzeskonform abgelehnt und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Dieser bestätigte nun, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht vorliegen, da der Gesetzentwurf nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Die Bundesregierung habe mit den §§ 556d ff BGB bereits Normen zur Regelung von Mieterhöhungen verabschiedet, so dass nach Art. 72 GG keine Gesetzgebungskompetenz des Landes bestehe.

Für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sah der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof keine Veranlassung, wobei die Entscheidung allerdings nicht einstimmig erging.