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Informationen

Preisbremse für Öl-, Pellet- und Flüssiggas-Heizkosten

Preisbremse für Öl-, Pellet- und Flüssiggas-Heizkosten

Preisbremse für Öl-, Pellet- und Flüssiggas-Heizkosten

Nachdem sich die Regierung bereits im Dezember 2022 auf die Rahmenbedingungen der Energiepreisbremse verständigt hat, können ab dem 15.05.2023 endlich die „Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“ beantragt werden.

Das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php zu finden.

Zudem bietet das, für die Bearbeitung der Anträge zuständige, Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Hotline für Fragen an, welche von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr zu erreichen ist, unter 089-59976061122 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Unterstützungsleistungen können für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks beantragt werden, soweit während des Entlastungszeitraums (01.01. – 31.12.2022) ein Bezug stattgefunden hat, welcher mehr als das doppelte des Referenzpreises gekostet hat.

Als bundeseinheitliche Referenzpreise (einschließlich Umsatzsteuer und CO2-Abgabe) gelten:

  • Heizöl: 0,71 €/l
  • Flüssiggas: 0,57 €/l
  • Holzpellets: 0,24 €/kg
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/kg
  • Holzbriketts: 0,28 €/kg
  • Scheitholz: 85 €/rm
  • Kohle/Koks: 0,36 €/kg

Die „Mehrkosten“, d.h. der Betrag über dem doppelten Referenzpreis, werden nach folgender Berechnungsformel erstattet: 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Sollte der hiernach berechnete Entlastungsbetrag weniger als € 100,00 betragen, wird keine Unterstützung geleistet. Zudem ist die Unterstützung auf maximal € 2.000,00 je Privathaushalt beschränkt.

 

Dachau, 10.05.2023