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Informationen

Sieben Kabelsender und trotzdem Parabolantenne ?

19.06.2007 - Nein, so der BGH (Urteil vom 17.04.2007, Az.: VIII ZR63/04): Bei Verfügbarkeit eines Kabel-Anschlusses liegt regelmäßig ein sachbezogener Grund vor, die Genehmigung einer Parabolantenne zu versagen (BGH, VIII ZR 5/05). Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können (BGH, VIII ZR 118/04). Können wie im entschiedenen Fall mit Hilfe eines Decoders drei spanische und mit Hilfe eines zusätzlich zum Decoder zu erwerbenden Schlüssels weitere vier spanische Fernsehsender empfangen werden, darf keine Parabolantenne angebracht werden. Gleichgültig ist in diesem Zusammenhang, ob dem Mieter Zusatzkosten entstehen, denn die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), aber nicht dessen Kostenlosigkeit (BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005, aaO). Über Ausnahmen, z.B. wenn die Aufbringung der für die entsprechenden Programmpakete zu entrichtenden Zusatzkosten nicht möglich ist, war mangels Vortrags hierzu nicht zu entscheiden.

Entwicklung des Immobilienmarktes aktuell

13.06.2007 - Die Immobilienbranche erwartet für 2008, spätestens 2009, einen deutlichen Anstieg der Immobilienpreise, diesen Schluss zieht LBS Research (www.lbs.de). Da die Baugenehmigungen in Deutschland in 2007 auf einen absoluten Tiefstand (mit rund 200.000 Einheiten, ein Drittel unter dem Bedarf) zusteuern, wird die wachsende Wohnungsnachfrage die Hauspreise bald generell in die Höhe treiben. Schon in 2006 waren nur 248.000 Wohneinheiten genehmigt worden. Nach Vorzieheffekten wegen der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 01.01.2006 und, nachdem die Anträge noch in 2005 gestellt wurden, ist schon von September bis Dezember 2006 die Zahl der Genehmigungen um über 20 Prozent eingebrochen. Der Trend für 2006 setzt sich nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes in 2007 fort. Von Januar bis Ende März sind 40600 Wohnungen genehmigt worden, 48,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Vor allem Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, klassische Felder der sog. Kleininvestoren, sind vom Rückgang betroffen.Wenn anziehende Immobilienpreise auch noch mit einem wachsenden Zinsniveau einhergingen, könne es ganz schnell vorbei sein mit der Gelassenheit, die Kaufinteressenten heute noch an den Tag legen.

Schimmel und fristlose Kündigung - ohne Abmahnung rechtens ?

13.06.2007 - Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zu-vor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06). Im November 2002 stellte die Beklagte, die in diesem Monat die Wohnung mit Zustimmung des Klägers gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten bewohnte, Schimmelpilzbefall an der Tapete hinter ihrem Schrank und hinter dem Bett fest. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2002 erklärte sie die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Als Grund für die Kündigung gab sie im Kündigungsschreiben unter Hinweis auf den Schimmelpilzbefall an, dass sie unter Neurodermitis und Asthma leide und in den letzten Monaten laufend Hautausschlag und öfters Asthmaanfälle gehabt habe. Einige Tage später zog die Beklagte aus der Wohnung aus und zahlte keine Miete mehr. Zu Unrecht, so der BGH. Grundsätzlich ist dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe zu gewähren bzw. die Kündigung anzudrohen (sog. Abmahnung).