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Informationen

Mieterhöhung bei Flächenwirrwarr

01.08.2007 - Kommt es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche an, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet ? Vorrangig auf die im Vertrag angegebene, so der Bundesgerichtshof, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße nicht mehr als 10% von eben dieser abweicht. Hintergrund ist die in vielen Formularen anzutreffende Vorgabe der Vereinbarung einer Fläche. Diese hat somit bei Fehlangaben nicht nur bei der Frage einer Mietminderung, sondern auch bei der Mieterhöhung Relevanz. Hier war die Wohnfläche im Mietvertrag mit 121,49 m² angegeben, tatsächlich betrug sie 131,80 m². Grundsätzlich komme es auf die vertraglich vereinbarte Wohnfläche an. Die Angabe der Wohnfläche von 121,49 m² im Mietvertrag der Parteien sei keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung (vgl. parallel zum Fall eines Mieterhöhungsverlangens, bei dem die tatsächliche Wohnfläche geringer war als angegeben Urteil vom 07.07.2004, Az.: VIII ZR 192/03). Erst bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 % könne es dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zugemutet werden, an der vertraglichen Vereinbarung über die Wohnungsgröße festgehalten zu werden. Werde diese Grenze im vorliegenden Fall nicht überschritten, muss die zulässige Mieterhöhung nach der im Vertrag angegebenen Wohnfläche berechnet werden (Urteil des BGH vom 23.05.2007, Az.: VIII ZR 138/06).

Sieben Kabelsender und trotzdem Parabolantenne ?

19.06.2007 - Nein, so der BGH (Urteil vom 17.04.2007, Az.: VIII ZR63/04): Bei Verfügbarkeit eines Kabel-Anschlusses liegt regelmäßig ein sachbezogener Grund vor, die Genehmigung einer Parabolantenne zu versagen (BGH, VIII ZR 5/05). Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können (BGH, VIII ZR 118/04). Können wie im entschiedenen Fall mit Hilfe eines Decoders drei spanische und mit Hilfe eines zusätzlich zum Decoder zu erwerbenden Schlüssels weitere vier spanische Fernsehsender empfangen werden, darf keine Parabolantenne angebracht werden. Gleichgültig ist in diesem Zusammenhang, ob dem Mieter Zusatzkosten entstehen, denn die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), aber nicht dessen Kostenlosigkeit (BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005, aaO). Über Ausnahmen, z.B. wenn die Aufbringung der für die entsprechenden Programmpakete zu entrichtenden Zusatzkosten nicht möglich ist, war mangels Vortrags hierzu nicht zu entscheiden.

Entwicklung des Immobilienmarktes aktuell

13.06.2007 - Die Immobilienbranche erwartet für 2008, spätestens 2009, einen deutlichen Anstieg der Immobilienpreise, diesen Schluss zieht LBS Research (www.lbs.de). Da die Baugenehmigungen in Deutschland in 2007 auf einen absoluten Tiefstand (mit rund 200.000 Einheiten, ein Drittel unter dem Bedarf) zusteuern, wird die wachsende Wohnungsnachfrage die Hauspreise bald generell in die Höhe treiben. Schon in 2006 waren nur 248.000 Wohneinheiten genehmigt worden. Nach Vorzieheffekten wegen der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 01.01.2006 und, nachdem die Anträge noch in 2005 gestellt wurden, ist schon von September bis Dezember 2006 die Zahl der Genehmigungen um über 20 Prozent eingebrochen. Der Trend für 2006 setzt sich nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes in 2007 fort. Von Januar bis Ende März sind 40600 Wohnungen genehmigt worden, 48,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Vor allem Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, klassische Felder der sog. Kleininvestoren, sind vom Rückgang betroffen.Wenn anziehende Immobilienpreise auch noch mit einem wachsenden Zinsniveau einhergingen, könne es ganz schnell vorbei sein mit der Gelassenheit, die Kaufinteressenten heute noch an den Tag legen.