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Informationen

Aktuelle Interna

12.04.2008 - Unser Verein wächst (gesund) weiter. Gegenüber 2006 stieg die Mitgliedszahl in 2007 um erneut mehr als 2 %, dann auf mehr als 2400. Auch in den ersten Monaten diesen Jahres setzt sich der Wachstumstrend in verstärkter Form erfreulicherweise fort. Auf der gestrigen Sitzung des Beirats wurden diese und andere Zahlen vorgestellt, alle Mitglieder werden wie üblich über das Rundschreiben im Detail informiert. Der Vorstand berichtete auch über ein Treffen mit der Vorsitzenden des Haus & Grund Bayern (auf deren Einladung hin). Diesem Dachverband beizutreten für € 6,50 je Mitglied pro Jahr schließt er weiterhin aus. Es würden sich mehr als € 15.000,00 Belastung bei geringstem Nutzen ergeben. Schließlich haben wir selbst all das zur Verfügung, was der Landesverband als Vorteil preist.

Anerkenntnis des Mieters - trotzdem Ausschluss jedweder Betriebskostennachforderung

12.04.2008 - Selbst wenn der Mieter eine formal unkorrekte Abrechnung anerkennt, ist der diese Abrechung nach Ablauf der Abrechnungsfrist von einem Jahr ändernde Vermieter mit jedwedem Nachforderungsanspruch ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit, welche der Gesetzgeber bei der Mietrechtsreform im Auge gehabt habe (Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07).

Keine Wasserzähler – Umlage nach Wohnfläche

18.03.2008 - Nur wenn alle Wohnungen eines Mietshauses mit Zählern hierfür ausgestattet sind, muss der Vermieter nach dem erfassten Wasserverbrauch abrechnen, sonst legt er nach der Wohnfläche um. Mag dies auch zu Nachteilen einzelner führen (z.B. eine Person in großer Wohnung), die Zweifel an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab haben, genügt dies nicht, um eine Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels (§ 556a BGB) zu erzwingen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, den Verbrauch nicht erfassen und keine gesetzlichen Sonderregelungen bestehen muss nach der Wohnfläche umgelegt werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 188/07).