09.09.2009 - Grundsätzlich nein ohne Vereinbarung hierzu, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. Juli 2009 - Az.: VIII ZR 165/08). Wenn geschäftliche Aktivitäten eines Mieters nach außen hin in Erscheinung treten, kann der Vermiete...
27.08.2009 - Kommt der Mieter z.B. mit 2 laufenden Mieten in Verzug, ist grundsätzlich die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dabei muss es sich aber um echte Mietrückstände handeln, d.h. nicht bezahlte Salden aus Bet...