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Informationen

Aufzug unbenutzbar - trotzdem Kosten für den Mieter ?

21.10.2009 - Kann der Mieter einen Aufzug wegen dessen Lage in einem anderen Gebäudeteil nicht nutzen, darf er nicht an den Kosten des Aufzugsbetriebs beteiligt werden (BGH, Urteil vom 08.04.2009, Az.: VIII ZR 128/08). Achtung, der Fall ist nicht zu verwechseln mit der Entscheidung vom 20.09.2006, Az.: VIII ZR 103/06. Dort entschied das Gericht, es sei aus Gründen der Praktikabilität nicht unbillig, den Erdgeschossmieter an den Kosten des Aufzugs zu beteiligen. Denn sonst entstünde dem Vermieter u.U. ein erheblicher Erfassungs-/Abrechnungsaufwand (=wer hat wann den Aufzug benutzt ?).

Wasser und Kanal - immer getrennt abzurechnen ?

05.10.2009 - Nein, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08): Wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch erfolgt, dürfen Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zusammengefasst und einheitlich abgerechnet werden. An-hand der Angabe der Frischwasserzählerstände ist nämlich für den Mieter ohne weiteres möglich, den Rechenschritt nachzuvollziehen, mit dem der von ihm zu tragende Anteil der Frischwasser- und Abwasserkosten ermittelt wurde. Eine begrüßenswerte Entscheidung, beugt sie doch übertriebenem Formalismus, wie ihn manche Mietervertreter instrumentalisieren, vor.

Kündigungsverzicht auf 2 Jahre - nicht beim Studenten

05.10.2009 - Anders als bei gewöhnlichen Mietverhältnissen ist bei einem Mietverhältnis mit Studenten über WG-Zimmer kein formularmäßiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für 2 Jahre möglich. Dies, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 307/08), schränke nämlich den Studenten zu sehr in seiner Mobiliät ein.