16.11.2010 - Nach Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter, sofern eine andere, vergleichbare und ihm gehörende Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage während des Laufs der Kündigung frei wird, diese dem Mieter anbieten (Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Mietkonditionen sind zu nennen).
26.08.2010 - Die Situation ist bekanntlich ärgerlich. Ein nicht zahlender Mieter ist zudem noch unauffindbar, hält sich schon Monate nicht mehr in der Wohnung auf. Also kündigt der Vermieter nach zwei Mieten Rückstand fristlos und räumt die Wohnung nach Ablauf der Räumungsfrist dann alleine. Unverhofft kommt der Mieter aber wieder und verlangt nun über 60.000,00 Euro an Ersatz für seine vom Vermieter entsorgten Gegenstände von diesem. Der Bundesgerichtshof gab, anders als die Vorinstanzen, dem Mieter dem Grunde nach Recht (Az.: VIII ZR 45/09, Urteil vom 14.07.2010). Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar. Bei einer solchen "kalten" Räumung ist er gemäß § 231 BGB verschuldensunabhängig zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Er muss auch beweisen, was un dwas nicht sich in dem Mietobjekt befand.
20.08.2010 - Eigentümer und Mieter, die mit der Veröffentlichung von Fotos ihres Wohnsitzes nicht einverstanden sind, sollten bei Google bis 15. Oktober 2010 Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch auf dem Postweg ist in der Geschäftsstelle ein Musterschreiben erhältlich. Gerne kann dieses auch als PDF-Datei übermittelt werden. Weiter besteht die Möglichkeit des direkten Widerspruchs unter