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Informationen

Neuer Immobilienbrief

Vergangenes Wochenende wurde der aktuelle Immobilienbrief verschickt, er behandelt aktuelle Themen aus dem Bereich der Immobilie. Die diesjährige Mitgliederversammlung ist am 9. Mai 2007, Erchana - Saal im Ludwig - Thoma - Haus, Beginn 18.30 Uhr.

Rückbau bauliche Veränderung

Rückbau bauliche Veränderung - Duldung des Mieters?

Auch derjenige Mieter einer Eigentumswohnung, der eine unzulässige bauliche Veränderung nicht selbst vorgenommen hat, muss den Rückbau derselben dulden, wenn ihm die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustand zuzurechnen ist. Der beklagte Mieter teilte dem klagenden Wohnungseigentümer mit, er dulde den Rückbau der von seinem Vermieter, der Mitglied der Wohnungseigentümer-gemeinschaft ist, ausgeführten baulichen Veränderung (Umgestaltung Balkon zum Wintergarten) nicht. Zu Unrecht, so jetzt der Bundesgerichtshof, der den Mieter zur Duldung verpflichtete (Urteil vom 01.12.2006, V ZR 112/06).

Überhöhte Betriebskosten - Hausmeister

Immer häufiger wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung seitens der Mieter angeführt, der Hausmeister sei zu teuer, seine Arbeit nicht ordentlich usw.. Nach § 556 BGB ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei den Betriebskosten zu beachten. Rügt der Mieter dies, muß laut Amtsgericht Köln folgendes beachtet werden: Die Durchschnittspreise laut Erhebung des Deutschen Mieterbundes, auch eines Betriebskostenspiegels (z.B. im Mietspiegel häufig enthalten) sind von Relevanz. Liegen die Kosten des Hausmeisters je m² innerhalb dieser Werte, ist der Vortrag des Mieters, die Kosten wären dennoch unangemessen hoch, schon nicht ausreichend (Urteil vom 20.10.2006, Az.: 212 C 91/06) - die Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden.