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Informationen

"Störende" Blicke vom Pflegeheim aus

Ein angrenzendes Pflegeheim stört die Kläger. Einmal der von dort ausgehende Lärm durch an- und abfahrende PKW, zudem Einblicke in ihre Geschäfts- und Privaträume durch die Bewohner des Heims (24 Zimmer mit Fenster und 3 Balkone reichen in Richtung des Grundstücks der Kläger). Bis auf die Untersagung von Anlieferungen per Pkw zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens hatte die Klage keinen Erfolg (Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe vom 12.04.2007, 14 U 43/06 – Pressemitteilung des Gerichts). Im entschiedenen Fall ist das in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz zum Ausdruck kommende gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ein Leben frei von vermeidbaren Beschränkungen zu ermöglichen. Es führt dazu, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit pflegebedürftigen Menschen ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern ist.

Neuwahlen Vorstand

Unser langjähriger Justitiar, Rechtsanwalt Markus Riedl, Dachau, ist in der Hauptversammlung des Vereins vom 10.05.2007 zum ersten Vorstand gewählt worden. Stellvertreter ist Manfred Prediger, Kassenprüfer Günter Berger. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre.

Wohnungseigentümer gegen Leuchtreklame

Wohnungseigentümer gegen Leuchtreklame - erfolglos

Das Oberlandesgericht Köln hat einen Anspruch der sich gestört fühlenden Wohnungseigentümer auf Entfernung einer Leuchtreklame über der Ladeneinheit eines Eigentümers verneint. Zu einer solchen baulichen Veränderung brauche der Ladenbesitzer keine Genehmigung, weil übliche Leuchtreklamen zum bestimmungsgemäßenn Gebrauch eines Geschäfts gehören (Beschluss vom 31.05.2006, Az.: 16 Wx 11/06).