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Modernisierungserhöhung ohne Ankündigung?

Erst muss die Modernisierung angekündigt werden unter möglichst genauer Angabe der Arbeiten und der sich ergebenden Mieterhöhung. Dann muss nach Abschluss der Arbeiten die Erhöhung der Miete formal verlangt werden, wiederum detailliert. Was aber, wenn die Arbeiten überhaupt nicht angekündigt wurden? Entfällt dann die Erhöhung ganz? Natürlich nicht, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 2. März 2011 - VIII ZR 164/10). Ausreichende Sanktion für die fehlende Ankündigung ist die längere Frist, bis zu deren Ablauf die erhöhte Miete geschuldet ist.