Wohnungseigentümer gegen Leuchtreklame

Wohnungseigentümer gegen Leuchtreklame - erfolglos

Das Oberlandesgericht Köln hat einen Anspruch der sich gestört fühlenden Wohnungseigentümer auf Entfernung einer Leuchtreklame über der Ladeneinheit eines Eigentümers verneint. Zu einer solchen baulichen Veränderung brauche der Ladenbesitzer keine Genehmigung, weil übliche Leuchtreklamen zum bestimmungsgemäßenn Gebrauch eines Geschäfts gehören (Beschluss vom 31.05.2006, Az.: 16 Wx 11/06).