Eigenmächtige Räumung - Vermieter muss zahlen

26.08.2010 - Die Situation ist bekanntlich ärgerlich. Ein nicht zahlender Mieter ist zudem noch unauffindbar, hält sich schon Monate nicht mehr in der Wohnung auf. Also kündigt der Vermieter nach zwei Mieten Rückstand fristlos und räumt die Wohnung nach Ablauf der Räumungsfrist dann alleine. Unverhofft kommt der Mieter aber wieder und verlangt nun über 60.000,00 Euro an Ersatz für seine vom Vermieter entsorgten Gegenstände von diesem. Der Bundesgerichtshof gab, anders als die Vorinstanzen, dem Mieter dem Grunde nach Recht (Az.: VIII ZR 45/09, Urteil vom 14.07.2010). Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar. Bei einer solchen "kalten" Räumung ist er gemäß § 231 BGB verschuldensunabhängig zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Er muss auch beweisen, was un dwas nicht sich in dem Mietobjekt befand.