Pachtgrundstück von Dritten verseucht - haftet der Pächter ?

08.08.2010 - Der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks erlaubte einem Dritten, dort Biodünger auszubringen. Der Dritte wollte hierfür keine Bezahlung. Anstelle von Biodünger entsorgt er aber rund 4000 Tonnen sonst teuer zu entsorgenden Sondermüll, krebserregend, auf dem Grundstück, was u.a. später auch dazu führte, dass ein in der Nähe liegender See nicht mehr zur Entnahme von Trinkwasser geeignet war. Die Sanierungskosten belaufen sich auf Millionen. Der Bundesgerichtshof gab dem Eigentümer, der auf Wiederherstellung eines unverseuchten Zustands gegen den Pächter klagt, recht. Der Pächter müsse sich das Verhalten des Dritten zurechnen lassen. Er habe auch fahrlässig gehandelt, weil er bei dem "Geschäftsmodell" des kostenlosen Ausbringens von Biodünger argwöhnisch habe werden müssen und mehr Überprüfung angezeigt gewesen wäre (BGH, Urteil 21.05.2010, V ZR 244/09).