Feuchte Wohnzimmerdecke in Eigentumswohnung führt zu Mietminderung - der Vermieter blieb auf dem Mietausfall sitzen

08.08.2010 - In der Eigentumswohnung des Vermieters ist wegen eines Wasserrohrschadens die Wohnzimmerdecke feucht, ferner kommt es nach dem ersten Reparaturversuch immer wieder zu Wassereinbrüchen an der Wohnzimmerdecke. Der Mieter mindert deswegen die Bruttomiete, woraufhin der Vermieter seinen Mietausfall von der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zurück fordert. Ohne Erfolg. Solange die WEG nämlich kein Verschulden trifft, hafte sie auch nicht für Schäden des Vermieters. Von einem Verschulden war vorliegend nicht auszugehen, weil die Beklagte zeitnah alles unternahm, um den Schaden zu beheben (Bundesgerichtshof, Urteil 21.05.2010, Az.:, V ZR 10/10).