Kündigung des Vermieters wegen unberechtigter Strafanzeige des Mieters ?

29.07.2010 - Ja, so das Amtsgericht Gummersbach (Urteil vom 12.07.2010, Az.: 10 C 172/09, abrufbar unter www.justiz.nrw.de - Rechtssprechungsdatenbank). Die Mieter hatten den Vermieter wegen Betruges angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren ein, es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Der auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage gab das Amtsgericht statt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.