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Besichtigungsrecht - immer wieder Anlass zum Streit

22.06.2010 - Meist im Falle einer Neuvermietung/eines Verkaufs von Objekten streiten die Parteien, in welchem Umfang eine Besichtigung des Objektes durch den Vermieter/Interessenten gerechtfertigt ist. 1 mal wöchentlich für 45 Minuten, so dass Amtsgericht Stuttgart (AG Stuttgart 33 C 3806/09 WuM 2009, 732). Diese Einzelmeinung stellt u.E. das Mittel der vertretenen Ansichten dar, lässt sich also gut durchsetzen.