17.06.2010 - Einen neuen Weg zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens befand der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 16.06.2010 (Urteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 99/09) für rechtens. So könne bei fehlendem Mietspiegel für einen Ort des vergleichbaren Nachbarortes (einfacher) Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.