13.05.2010 - Fordert der Mieter eine Mangel-Sanierung des von ihm inne gehaltenen Mietobjektes durch den Vermieter, welche rund € 95.000,00 kosten würde bei einem Verkehrswert des Mietobjektes von nur mehr rund € 28.000,00, ist dies grundsätzlich unverhältnismäßig, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.04.2010, Az.: VIII ZR 131/09). Der Vermieter könne wegen Erreichens der sogenannten "Opfergrenze" die Mangelbeseitigung in der Regel verweigern.