Mieterhöhung ohne beigefügten Mietspiegel

29.04.2010 - Der Bundesgerichtshof hat seine vermieterfreundliche Rechtssprechung bestätigt (Urteil vom 30.09.2009, Az.: 276/08): Nimmt der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen an den Mieter auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr (im entschiedenen Fall in Höhe von 3 bis 4 €) von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, muss der Mietspiegel nicht beigefügt werden.