28.01.2010 - Das Oberlandesgericht Köln hat einen Immobilienverwalter zu einer empfindlichen Geldbuße verurteilt. Die Hausmeisterin eines Objektes, welche ihn im Rahmen der Besichtigung mit Mietinteressenten vertrat, gab an gegenüber diesen, an "Neger....äh Schwarzafrikaner oder Türken" werde nicht vermietet. Diese Äußerung verletze die Menschenwürde der Interessenten und löse einen Schadensersatzanspruch aus (Urteil vom 19.01.2010, Az.: 24 U 51/09).