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Informationen

Anstrichfarbe

28.01.2010 - Die Klausel "Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen (ausgenommen Kunststoff-, Aluminium- und Dachfenster, sowie fertig beschichtete Türblätter) nur weiß zu lackieren …" in einem Formularmietvertrag ist insgesamt unwirksam, so dass der Mieter gar keine Schönheitsreparaturen (also auch keine Anstricharbeiten, welche anderweitig im Vertrag vereinbart waren) schuldet (BGH, Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 50/09).