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Aufzug unbenutzbar - trotzdem Kosten für den Mieter ?

21.10.2009 - Kann der Mieter einen Aufzug wegen dessen Lage in einem anderen Gebäudeteil nicht nutzen, darf er nicht an den Kosten des Aufzugsbetriebs beteiligt werden (BGH, Urteil vom 08.04.2009, Az.: VIII ZR 128/08). Achtung, der Fall ist nicht zu verwechseln mit der Entscheidung vom 20.09.2006, Az.: VIII ZR 103/06. Dort entschied das Gericht, es sei aus Gründen der Praktikabilität nicht unbillig, den Erdgeschossmieter an den Kosten des Aufzugs zu beteiligen. Denn sonst entstünde dem Vermieter u.U. ein erheblicher Erfassungs-/Abrechnungsaufwand (=wer hat wann den Aufzug benutzt ?).