Kündigungsverzicht auf 2 Jahre - nicht beim Studenten

05.10.2009 - Anders als bei gewöhnlichen Mietverhältnissen ist bei einem Mietverhältnis mit Studenten über WG-Zimmer kein formularmäßiger Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für 2 Jahre möglich. Dies, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 307/08), schränke nämlich den Studenten zu sehr in seiner Mobiliät ein.