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Wasser und Kanal - immer getrennt abzurechnen ?

05.10.2009 - Nein, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 340/08): Wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch erfolgt, dürfen Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zusammengefasst und einheitlich abgerechnet werden. An-hand der Angabe der Frischwasserzählerstände ist nämlich für den Mieter ohne weiteres möglich, den Rechenschritt nachzuvollziehen, mit dem der von ihm zu tragende Anteil der Frischwasser- und Abwasserkosten ermittelt wurde. Eine begrüßenswerte Entscheidung, beugt sie doch übertriebenem Formalismus, wie ihn manche Mietervertreter instrumentalisieren, vor.