Vermietertipp: Unterschiedliche Abrechnungszeiträume Heizung/Warmwasser – sonstige Betriebskosten

27.08.2009 - Spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums ist dem Mieter die Abrechnung über Betriebskosten mitzuteilen. Auf welchen Termin ist dabei aber abzustellen, wenn die Abrechnungszeiträume für Heizung und Warmwasser / sonstige Betriebskosten differieren? Z.B. endet derjenige für Heizung und Warmwasser am 31.07.2009, der für sonstige Betriebskosten am 31.12.2009. Es gilt nach dem Bundesgerichtshof dann ein einheitlicher Stichtag für den Beginn der Abrechnungsfrist mit dem 31.12.2009, also der spätere ist relevant (Aktenzeichen VIII ZR 240/07).