• info@hugd.de
  • Mo, Di, Do & Fr: 9 - 13 Uhr | Di & Do: 15 - 18 Uhr

Informationen

Es raucht der Erdgeschossmieter – Mietminderung im 1. Stock ?

27.08.2009 - Wenn es um Möglichkeiten geht, die Miete zu mindern, kennt der Erfindungsreichtum mancher Mieter oft keine Grenzen. So störte den Mieter einer Wohnung im 1. Stock das Qualmen des darunter liegenden Bewohners, wodurch seiner Meinung nach Rauch in die Wohnräume drang. Selbst wenn: Rauchen eines Mitbewohners muss, so das Landgericht Berlin, 'minderungslos' hingenommen werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, 63 S 470/08).