19.08.2009 - Diese Frage taucht immer wieder auf in unseren Mitglieder - Beratungen. Entscheidend ist der Begriff der Wohnfläche. Die seit 01.01.2004 geltende Wohnflächenverordnung (WoFlV, zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) regelt in dort § 4 Nr. 4: solche Flächen sind höchstens zur Hälfte, in der Regel aber mit ¼ anzurechnen.