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Mieter zahlt nicht - Heizung aus ?

19.08.2009 - Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist dies zulässig, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Mai 2009 - Az. XII ZR 137/07), erstmals selbst mit dieser bislang strittigen Frage beschäftigt. Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser können demnach bei beendetem (=gekündigtem) Mietverhältnis eingestellt werden, wenn z.B. dem Mieter infolge Zahlungsverzuges gekündigt wurde. Die Entscheidung ist aus Vermietersicht nur zu begrüßen und auch nachvollziehbar. Häufig musste bislang der Vermieter vertragstreu liefern obwohl der Mieter vertragsuntreu keine Miete (mehr) zahlte.