Wand- & Deckenfarbe nur nach Vorgabe des Vermieters ?

19.06.2008 - Nein, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18.06.2008 (Az.: VIII ZR 224/07). Der Vermieter schrieb laut Vertrag dem Mieter vor, Schönheitsreparaturen, also auch solche während des Mietverhältnisses, nur " in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen". Wie der Mieter aber die Räume während seines Aufenthalts dort gestaltet, ist seine Sache. Die Vorgabe laut Mietvertrag benachteiligt ihn daher unangemessen und ist unwirksam.