• info@hugd.de
  • Mo, Di, Do & Fr: 9 - 13 Uhr | Di & Do: 15 - 18 Uhr

Informationen

Flächenwirrwarr - trotzdem gültige Abrechnung(en) ?

29.05.2008 - Betriebskostenabrechnungen sind auch dann formell ordnungsgemäß, wenn es hinsichtlich der in Ansatz gebrachten Flächen Unterschiede im Vergleich zu den Jahren davor oder danach gibt. jedes Jahr gibt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07). Folge: Der Saldo ist erst einmal fällig, das Gericht kann eine auf Nachzahlung gerichtete Klage aufs Geratewohl abweisen. Auffällige Abweichungen und Schwankungen gegenüber den Ansätzen und Werten anderer Abrechungszeiträume können aber in besonderer Weise Anlass geben, die inhaltliche Richtigkeit der betreffenden Posten zu überprüfen. Die geschieht dann per Beweisaufnahme.