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Mieterschutz bei Grundstücksaufteilung

29.05.2008 - Ein Eigentümer möchte sein Gesamtgrundstück in Einzelgrundstücke real aufteilen und diese veräußern. Die Klägerin, Mieterin eines der auf dem Grund stehenden Reihenhäuser, macht entsprechend der Regelung §§ 577 ff. BGB geltend, dass ihr für diesen Fall ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB bzw. Kündigungsschutz gemäß § 577a BGB zustehe. Beide Vorschriften gelten dem Wortlaut nach aber nur für Wohnungseigentum. Eine Gesetzeslücke, so nun der BGH und gab der Mieterin recht (Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07. Bei solchen Umwandlungen bestehen die Mieterrechte – der Kündigungsschutz z.B. von 3 bis zu 10 (!)Jahren also.